Lohnkostenzuschuss bei Weiterbildung

June 4, 2025

So profitiert Ihr Arbeitgeber von Ihrer Qualifizierung

Weiterbildung lohnt sich – auch für Ihren Arbeitgeber.
Wenn Sie an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen, kann Ihr Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Das macht Ihre Qualifizierung nicht nur für Sie, sondern auch für Ihr Unternehmen attraktiv.

Was ist der Lohnkostenzuschuss?

Der Lohnkostenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die Mitarbeitende während der Arbeitszeit für eine Weiterbildung freistellen. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Anteil Ihres Gehalts – abhängig von Unternehmensgröße, Qualifikationsziel und persönlichen Voraussetzungen.

Höhe des Zuschusses:

Unternehmensgröße Lohnkostenzuschuss bei weniger als:
10 Mitarbeitendebis zu 75 %
10–249 Mitarbeitendebis zu 50 %
Ab 250 Mitarbeitendebis zu 25 %

Bei bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Mitarbeitenden ohne Berufsabschluss oder über 45 Jahre) kann der Zuschuss sogar noch höher ausfallen – bis zu 100 %.

Voraussetzungen für den Lohnkostenzuschuss:

  • Die Weiterbildung erfolgt während der Arbeitszeit
  • Die Maßnahme ist zertifiziert (wie bei der AMB)
  • Sie geht über die aktuelle Tätigkeit hinaus
  • Die Förderung muss vor Beginn über die Agentur für Arbeit beantragt werden

Vorteile für Arbeitnehmer:innen:

  • Sie können sich weiterbilden ohne Gehaltseinbußen
  • Der Arbeitgeber trägt Ihre Weiterbildung eher mit, weil er entlastet wird
  • Ihre Chancen auf beruflichen Aufstieg und Sicherheit steigen

Unser Service für Sie:

Die AMB Akademie für Moderne Bildung unterstützt Sie und Ihren Arbeitgeber gerne bei der:

  • Auswahl einer passenden Weiterbildung
  • Klärung der Fördervoraussetzungen
  • Antragstellung bei der Agentur für Arbeit

👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung und sichern Sie sich Ihre geförderte Weiterbildung.

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