Weiterbildungsförderung – Informationen für Arbeitnehmer:innen

June 4, 2025

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Sie eine geförderte Weiterbildung absolvieren – berufsbegleitend oder während einer Freistellung durch den Arbeitgeber. Die Kosten übernimmt ganz oder teilweise die Bundesagentur für Arbeit.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Arbeitnehmer:innen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, die sich weiterqualifizieren möchten – z. B. zur Anpassung an neue Anforderungen im Beruf oder zur Verbesserung ihrer Zukunftschancen.

Besonders gute Förderchancen haben:

  • Menschen ohne Berufsabschluss
  • Beschäftigte, die älter als 45 Jahre sind
  • Mitarbeitende in vom Strukturwandel betroffenen Branchen

Was wird gefördert?

  • Lehrgangskosten (z. B. für Ihre Weiterbildung bei der AMB Akademie für Moderne Bildung)
  • Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber (wenn Sie während der Arbeitszeit teilnehmen)
  • Freistellung zur Weiterbildung in Absprache mit dem Arbeitgeber

Auch Weiterbildungen in Teilzeit oder online können förderfähig sein!

Voraussetzungen

  • Ihre Weiterbildung muss über Ihre aktuelle Tätigkeit hinausgehen.
  • Sie sollte von einem zertifizierten Bildungsträger wie der AMB durchgeführt werden.
  • Die Maßnahme darf nicht gesetzlich vorgeschrieben sein.

So beantragen Sie Ihre Förderung:

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Weiterbildung für Sie sinnvoll ist.
  2. Lassen Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit beraten – am besten gemeinsam mit dem Arbeitgeber.
  3. Wählen Sie eine passende Weiterbildung – zum Beispiel bei der AMB.
  4. Die Agentur prüft Ihren Antrag und bewilligt die Förderung.

Wir unterstützen Sie gerne!

Die AMB berät Sie bei der Auswahl eines passenden Lehrgangs und begleitet Sie auf Wunsch durch den gesamten Förderprozess.

👉 Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit oder direkt bei uns.

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